1. Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Bedingungen des Auftragnehmers REPUKRATIE (nachstehend nur Auftragnehmer genannt) gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge, insbesondere über folgende Dienstleistungen: Beratungen/Consulting, Seminare, Moderation / Mediation, Schulungen / Workshops, Auswertungen / Gutachten, Dialog zwischen Auftraggeber und dessen Stakeholdern (Mitarbeiter, Kunde, Lieferant, Partner)
- Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder diesen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
- Der Auftragnehmer erbringt zur Sicherung der Reputation des Auftraggebers dienstvertragliche Leistungen. Diese werden in einem Dienstleistungsvertrag detailliert und abschließend aufgeführt.
- Die Leistung gilt als erbracht, wenn das im Dienstleistungsvertrag vereinbarte Projektziel oder Projektteilziel erreicht wurde. Unerheblich ist dabei, ob und wann mögliche Empfehlungen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer umgesetzt werden.
- Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvetrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet. Für die Abgaben den Sozialversicherung oder steuerlichen Belange trägt der Auftragnehmer selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
- Es steht dem Auftraggeber frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
- Der Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber die Annahme des Vertragsangebotes schriftlich bestätigt oder der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen beginnt.
3. Durchführung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer
- Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt durch und beachtet die anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.
- Der Auftragnehmer erbringt die vertraglichen Leistungen durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter oder Dritte und trägt dafür Sorge, dass eine entsprechende Anzahl von solchen Mitarbeitern bzw. Dritten für eine termingerechte Leistung zur Verfügung steht. Im Falle der Einschaltung eines Dritten gewährleistet der Auftragnehmer als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber und der Auftraggeber nimmt die erbrachten Leistungen des Dritten als Leistung des Auftragnehmers an.
- Die Leistungen werden in Übereinstimmung mit dem Vertragsgegenstand und unter Berücksichtigung einer sinnvollen Durchführung entweder im Unternehmen des Auftraggebers bzw. an dem vereinbarten Einsatzort oder aber in den eigenen Geschäftsräumen innerhalb der üblichen Arbeitszeiten erbracht.
- Für eine schnelle sichtbare Verbesserung der Ergebnisse und eine zeitnahe Umsetzung der reputationsfördernden Maßnahmen wird der Auftragnehmer entsprechend der vertragsgegenständlichen Leistungen Bilder, Fotos, Texte und Videos unter Berücksichtigung des Corporate Wording ohne gesonderte Freigabe des Auftraggebers veröffentlichen. Die Veröffentlichung durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich auf Websites oder in Portalen, auf denen die Veröffentlichung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung reversibel ist. Für etwaige Änderungen durch die jeweiligen Seitenbetreiber, die zur Folge haben, dass Inhalte nicht mehr entfernt werden können, übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie. Der Auftraggeber wird über die getroffenen Maßnahmen informiert. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für etwaige Schadensansprüche, die durch die Veröffentlichung dieser Materialien entstehen können.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vollumfänglich zu unterstützen und insbesondere alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Voraussetzungen zu schaffen sowie sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen bei Arbeiten am Ort des Auftraggebers geeignete Arbeitsorte mit einem ausgestatteten Arbeitsplatz (Schreibtisch, Telefon, Zugang zum Firmennetzwerk), Zugang zu benötigter Software, Portalen, Social Media Kanälen und dem Corporate Wording.
- Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer auf dessen Verlangen hin die Richtigkeit und Vollständigkeit der überlassenen Unterlagen schriftlich bestätigen.
- Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Mitarbeiter als Ansprechpartner für den Auftragnehmer.
5. Vergütung, Zahlungen, Zahlungsverzug, Rechtsvorbehalte
- Für die von diesem Vertrag erfassten Leistungen erhält der Auftragnehmer die im Dienstleistungsvertrag vereinbarte Vergütung.
- Der Auftragnehmer rechnet monatlich ab. Bei einer Vergütung der Leistungen nach Aufwand wird die Art und Dauer der Tätigkeiten dokumentiert und mit der Rechnung übermittelt.
- Alle Forderungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Da es sich insofern um einen Fall des § 286 Abs. 2, Nr. 2. BGB handelt, kommt der Auftraggeber bei nicht fristgerechter Zahlung automatisch, das heißt ohne Mahnung, in Verzug. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Fahrten mit der Bahn, Inlandsflüge in der Economy-Klasse und Auslandsflüge in der Business-Klasse sind erstattungsfähig. Fahrten mit dem eigenen Pkw werden mit € 0,40 je gefahrenen Kilometer abgerechnet. Porto, Telefon- und Bürokosten sind in den kalkulierten Preisen enthalten.
- Sollte das in einer Pauschale vereinbarte Stundenbudget nicht abgerufen werden, erfolgt eine Gutschrift für den kommenden Monat. Der Budgetüberhang verfällt nach 6 Monaten.
- Für den Fall des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die weiteren Leistungen unbeschadet weitergehender Rechte so lange einzustellen oder zurückzuhalten, wie der Zahlungsverzug besteht.
6. Rechte an den Leistungsergebnissen, Schutz des geistigen Eigentums
- Sämtliche seitens des Auftragnehmers gefertigten Berichte, Auswertungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen etc. sind und bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen seitens des Auftraggebers nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt werden.
- Sollte der Auftraggeber die Dienstleistungen und Arbeitsergebnisse auch für verbundene Unternehmen nutzen wollen, so benötigt er hierfür vorab die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers, die dieser auch ohne Angabe von Gründen verweigern kann. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen ein durch die vorgenannten Bestimmungen eingeschränktes, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
- Bei einem Verstoß gegen § 11, 1. und/oder 2. wird eine Vertragsstrafe gem. § 12 ausgelöst.
7. Haftung für Mängel
- Falls der Auftragnehmer die von diesem Vertrag erfassten Leistungen nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbringt, so ist er berechtigt und verpflichtet, diese ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß und fehlerfrei nach zu erbringen. Voraussetzung ist eine schriftliche Rüge mit angemessener Nachfristsetzung des Auftraggebers, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens jedoch 2 Wochen nach Kenntnis des Auftraggebers. Gelingt die vertragsgemäße und fehlerfreie Erbringung der von diesem Vertrag erfassten Leistungen auch innerhalb einer weiteren angemessenen Nacherbringungsfrist aus der seitens des Auftragnehmers zu vertretenen Gründen endgültig nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen.
- Darüber hinaus gehende Verzugs-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche kann der Auftraggeber nur unter Berücksichtigung der Ziffer 8 geltend machen.
8. Haftung und Haftungsbeschränkungen
- Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für von ihm bzw. seinen Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
- Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernimmt der Auftragnehmer für von ihm, seinen Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vertragstypische vorhersehbare Schäden sowie im Falle der schuldhaften Verursachung von Körperschäden. Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.
- Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus etwa fehlerhafter Beratung beschränkt sich, soweit dem Auftragnehmer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, auf die Höhe des Honorars; sollte dies gesetzlich nicht möglich sein, auf den Höchstbetrag von EUR 25.000 je einzelnem Schadensfall.
- Bei offensichtlicher Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei er seine Vergütung entsprechend anpassen kann.
- Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer in zwölf Monaten nach Abschluss des jeweiligen Projekteinzelvertrages oder Auslaufen des Dienstleistungsvertrages. Dieser Regelung unterfallen nicht die gesetzlichen Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, deren Verjährung sich nach den gesetzlichen Vorgaben richtet.
- REPUKRATIE haftet nicht für Schäden, die aufgrund Verletzung von Mitwirkungspflichten des Vertragspartners entstehen, ferner nicht für Urheber-, Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster und sonstige rechtliche Schutzfähigkeiten der von ihr erbrachten Leistungen. Sie haftet ebenso nicht für die rechtliche Zulässigkeit der von ihr erbrachten Leistungen, wenn der Vertragspartner diese durch ausdrück- liche oder stillschweigende Erklärung als ordnungsgemäß erbracht angenommen hat.
- Für die auf Internetpräsenzen publizierten Aussagen übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob durch Inhalte, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden.
- Für die relevanten Arbeitsweisen der internationalen Suchmaschinen und Anbieter von Social Media-Kanälen als Drittanbieter übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung. Der Auftragnehmer übernimmt daher keine Gewährleistung für die einwandfreie Darstellung der eingestellten Inhalte auf den Social Media-Kanälen, eine Positionierung reputationsfördernder Inhalte auf vorderen Positionen des organischen Suchmaschinenrankings und für entstehende Folgen durch das Editieren oder Löschen von Inhalten durch den Auftraggeber.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für die lückenlose Datenerhebung im Rahmen einer Analyse oder eines Monitorings. Die Datenerhebung im Rahmen einer Analyse bzw. Monitorings bezieht sich ausschließlich auf Inhalte, welche bei Facebook und YouTube öffentlich zugänglich/einsehbar sind. Für Änderungen der Datenbasis, die aufgrund von Veränderungen durch die Portale erfolgen übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung.
9. Dauer, Kündigung, Weitergeltung einzelner Regelungen
Regelungen zur Dauer, Kündigung oder Weitergeltung werden in den jeweiligen Projekteinzelverträgen oder Dienstleistungverträgen vereinbart.
10. Geheimhaltung, Datenschutz
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen entsprechend auf die Einhaltung dieser Vorschriften.
- Den Vertragspartnern ist bekannt, dass die wechselseitige Kommunikation in wesentlichen Teilen auch in unverschlüsselter elektronischer Form [z. B. E-Mail] erfolgen wird und verzichten daher auf die Geltendmachung von Ansprüchen, die darauf begründet ist, dass unberechtigte Dritte illegalen Zugriff auf elektronische Kommunikationsmedien ausüben und damit Kenntnisse von vorbenannten unverschlüsselt elektronisch übermittelten Daten erlangen.
11. Treuepflicht
- Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich über sämtliche Umstände, die im Verlauf der Projektausführung entstehen und die Bearbeitung beeinflussen könnten.
- Die Parteien verpflichten sich, innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abzuwerben bzw. bei sich zu beschäftigen. Unter den Begriff des „bei sich zu beschäftigen“ fallen auch freiberufliche bzw. selbständige Tätigkeiten.
12. Ausfall und Verhinderung
Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn vereinbarter Veranstaltungen (Schulungen, Workshops, Moderation, Coaching) oder Arbeiten vor Ort diese Termine schriftlich oder per Email absagen. Es fallen in diesem Fall Stornogebühren von bis zu 100 % des vereinbarten Honorars an. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich danach, wie kurzfristig die Veranstaltung vom Auftraggeber abgesagt wurde. Der Auftraggeber ist pauschal zur Zahlung der folgenden Stornokosten verpflichtet:
- bis vier Wochen vor dem Termin keine Stornogebühr
- b) bis zwei Wochen vor dem Termin 25 % des vereinbarten Honorars
- c) bei Absage des Termins bis zu einer Woche vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
- d) bei Absage des Termins in der Woche vor dem Termin bis 48 Stunden vor dem Termin 75 % des vereinbarten Honorars.
- e) bei Absage des Termins innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin 100 % des vereinbarten Honorars .
Wenn eine Ursache, welche keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt [„Störung“], verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.
13. Schlussbestimmungen
- Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
- Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
- Gerichtsstand ist Berlin.
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